Geldwerte Vorteile für Elektrofahrzeuge in 2025: Leitfaden zum neuen Freibetrag von 70 %
Trotz der gestiegenen Steuersätze genießen Elektrofahrzeuge auch im Jahr 2025 weiterhin große Beliebtheit. Die Regierung behält eine außergewöhnlich vorteilhafte Regelung für reine Elektrofahrzeuge bei.
Eine neue Steuerbefreiung von 70 % gleicht einen Großteil dieser Erhöhung aus und bekräftigt damit den Willen des Staates, die Energiewende in den Fuhrparks von Unternehmen zu unterstützen.
- AEN, Neu
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert der neue Steuerabzug von 70 %?
Die Berechnung des geldwerten Vorteils für ein Elektrofahrzeug, das einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird, erfolgt nun in zwei Schritten:
- Berechnung der „brutto“-AEN: Es werden die neuen, erhöhten Sätze für 2025 angewendet (z. B. 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs inkl. MwSt.).
- Anwendung der 70-prozentigen Befreiung: Der ermittelte Betrag wird anschließend um 70 % gekürzt, wobei eine jährliche Obergrenze von 4.582 € gilt.
Beispiel:
Nehmen wir den Fall eines Elektrofahrzeugs, das für 60.000 € gekauft wurde:
Brutto-Sachleistung 2025: 15 % (Kaufpreis) × 60.000 € = 9.000 €
Abzug von 70 %: 9.000 € × (1 – 70 %) = 2.700 €
Da die jährliche Obergrenze auf 4.582 € festgelegt ist, beläuft sich der endgültige AEN-Betrag tatsächlich auf 2.700 €.
Vergleich mit der bisherigen Regelung:
Vor 2025 ergab sich bei der AEN trotz eines niedrigeren Satzes, aber einer Ermäßigung um 50 % ein sehr ähnlicher Betrag. Mit anderen Worten: Die neue Regelung gleicht die Erhöhung der Tarife fast vollständig aus und vereinfacht gleichzeitig die Lesbarkeit der Vorschriften.
Achtung: Pauschalpreis vs. tatsächliche Kosten – ein entscheidender Punkt
Ein technisches, aber entscheidendes Detail: Die 70-prozentige Befreiung gilt nur, wenn die Sachleistung pauschal bewertet wird.
Bewertungsverfahren | Abzugsquote | Jahresobergrenze | Kommentar |
Pauschal | 70 % | 4 582 € | Die günstigste Option für Elektrofahrzeuge |
Tatsächliche Ausgaben | 50 % | 2 000,30 € | Weniger vorteilhaft, aber möglich, wenn die Kosten gering sind |
Tipp: Um den Steuervorteil optimal zu nutzen, empfiehlt es sich daher, die Pauschalberechnung zu wählen, sobald das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung
Diese Regelung gilt nicht automatisch: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der „Umwelt-Score“ – die neue unverzichtbare Voraussetzung
Ab dem 1. Februar 2025 muss jedes zur Verfügung gestellte Elektrofahrzeug eine Mindestumweltbewertung erreichen, um in den Genuss der 70-prozentigen Steuerermäßigung zu kommen. Diese Bewertung, die anhand verschiedener Kriterien (CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit, Herkunft der Materialien usw.) berechnet wird, soll die Nutzung von Fahrzeugen fördern, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlicher sind.
Weitere wichtige Regeln
Die vom Arbeitgeber übernommenen Stromkosten für das Aufladen des Fahrzeugs werden bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nicht berücksichtigt.
Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert und bietet den Unternehmen damit langfristige Planungssicherheit.
Im Jahr 2025 wird die Steuervergünstigung für rein elektrische Fahrzeuge trotz der Erhöhung der AEN-Sätze nicht nur beibehalten, sondern sogar ausgeweitet. Dank des Steuerabzugs von 70 % (begrenzt auf 4.582 €) können Arbeitgeber weiterhin von einer sehr vorteilhaften Besteuerung ihrer Elektrofahrzeuge profitieren.
Zwei Punkte, die Sie beachten sollten:
- Entscheiden Sie sich für die pauschale Bewertung, um den vollen Freibetrag in Anspruch zu nehmen.
- Überprüfen Sie die Umweltbewertung des Fahrzeugs, bevor es zur Verfügung gestellt wird.
Somit bleiben Elektrofahrzeuge eine strategische und nachhaltige Wahl für Unternehmensflotten.


